Rechtliche Vielfalt von Migration und ihre Konsequenz für Soziale Arbeit

Rechtliche Vielfalt von Migration und ihre Konsequenz für Soziale Arbeit

Spätestens durch die Flüchtlingszuwanderung der letzten Jahre ist einer breiten Öffentlichkeit klar geworden, dass der rechtliche Status von Zuwanderern in Deutschland einen erheblichen Einfluss auf ihre Integrationschancen hat. In diesem Beitrag diskutiere ich anhand zwei exemplarischer Gruppen die rechtliche Vielfalt in diesem Bereich und was sie für Soziale Arbeit bedeutet.

Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Das ist mittlerweile in breiten Teilen des politischen Spektrums akzeptiert. Allerdings kann zwischen unterschiedlichen Zuwanderergruppen unterschieden werden. Einen vollen Überblick zur rechtlichen Vielfalt im Themenfeld Migration kann selbstverständlich nicht geliefert werden, aber zumindest  ein Teilbereich soll genauer beleuchtet werden. Die rechtlichen Unterschiede haben Auswirkungen auf die Integrationschancen der Zuwanderer und auf die Praxis der Sozialen Arbeit. Dazu möchte ich zwei Gruppen vergleichen: EU-Ausländer und Flüchtlinge. Vorweg: es ist nicht meine Absicht Gruppen gegeneinander auszuspielen, sondern Auswirkungen rechtlicher Vielfalt auf Soziale Arbeit zu beleuchten.

Beginnen wir mit EU-Ausländern. Im Rahmen der Personenfreizügigkeit, eine der vier Freizügigkeiten der EU, kann jeder EU-Bürger seinen Wohnsitz in der EU frei wählen. In Deutschland ist das im Freizügigkeitsgesetz geregelt. Wenn man länger als drei Monate in einem anderen EU-Land, z.B. als EU-Ausländer in Deutschland, wohnen möchte, braucht man den Nachweis einer Krankenversicherung und eine Arbeitsstelle bzw. die Aussicht darauf  oder man studiert an einer Hochschule im EU-Ausland. Das System funktioniert gut, außer eben für diejenigen, die mittellos sind. Hier haben besonders Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien viel mediale Aufmerksamkeit erfahren. Unterstellt wurde, dass sie vermeintlich als „Sozialtouristen“ nach Deutschland kämen, nur um Sozialleistungen zu bekommen. Doch haben EU-Ausländer nur dann Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie mindestens sechs Monate in Deutschland gearbeitet haben. Zurzeit wird diskutiert, die Zeitspanne auf fünf Jahre auszuweiten. Gab es keinen Arbeitsvertrag, dann bleibt die Unterstützung aus und eben auch alles was daran hängt. So können mittellose EU-Ausländer in Deutschland keine Sprachkurse besuchen, außer sie werden von Dritten (d. h. nicht vom Staat oder von ihnen selbst) bezahlt. Sie werden auch nicht für den deutschen Arbeitsmarkt fortgebildet.

Die zweite Gruppe sind Geflüchtete. Rechtliche Grundlage des Asylrechtes ist der Artikel 16a des Grundgesetzes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine übersichtliche Broschüre zum Ablauf des deutschen Asylverfahrens veröffentlicht. Auf dem dort beschriebenen Ablauf beziehe ich mich im Folgenden. Nach der Ankunft in Deutschland muss man sich als Asylsuchender an die deutschen Behörden wenden, z.B. an die Bundespolizei. Als Erstes folgt die Registrierung als Flüchtling, an deren Ende man einen Ankunftsnachweis erhält. Der Ankunftsnachweis ist deswegen so wichtig, weil man durch ihn Zugang zu den Versorgungsleistungen wie Unterkunft und medizinische Hilfe erhält. Anschließend werden Geflüchtete untergebracht, zunächst in einer Erstunterbringung, dann in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung. Anschließend muss ein persönlicher Asylantrag beim BAMF gestellt werden. Als Nächstes wird geprüft, ob Deutschland überhaupt für den Asylantrag zuständig ist oder nicht ein anderes europäisches Land, welches vom Geflüchteten zuerst betreten wurde (Dublin-Verfahren). Bei syrischen Flüchtlingen wurde dieser Teil außer Kraft gesetzt. Es folgt die persönliche Anhörung bei einem BAMF-Mitarbeiter, bei der die Fluchtgründe erläutert werden. Anschließend wird über den Asylantrag entschieden. Zwar kann eine Arbeit bereits nach der Antragsstellung aufgenommen werden, Sicherheit besteht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aber erst nach der endgültigen Entscheidung. Anerkannte Flüchtlinge erhalten Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache.

Der kurze Vergleich beider Gruppen zeigt, dass EU-Ausländer zwar von vornherein in Deutschland arbeiten können, aber weniger Hilfe, z. B. bei der Unterbringung, in Anspruch nehmen können. Das hat Auswirkungen auf die Integrationschancen und auch auf die Soziale Arbeit. Diese sieht sich damit konfrontiert, dass in einigen Stadtteilen vermehrt mittellose Zuwanderer aus EU-Ländern zuziehen, jedoch für die Arbeit mit ihnen kaum Mittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere Leistungen, die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen, müssen in mühevoller Detailarbeit vor Ort improvisiert werden. Auf der anderen Seite hat die schiere Zahl Geflüchteter in den letzten Jahren vielerorts zu Überforderung geführt. Soziale Arbeit kam mit der Entwicklung von Integrationskonzepten kaum nach, wodurch ordnungs- und sicherheitspolitische Diskurse auf Kosten von Debatten über Wege zu gelungener Integration an Bedeutung gewannen.

Festzuhalten ist, dass bei Weitem nicht von DER Zuwanderung gesprochen werden kann, auch weil sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Zuwanderergruppen unterscheiden. Dadurch kann Soziale Arbeit zum Teil nur unzureichend agieren und wird im schlimmsten Fall zum gesellschaftlichen Reparaturdienstleister.

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